Digitalisierung nimmt Fahrt auf

Liebe Leser:innen!

Das Wichtigste vorweg: Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen Daten, die gut geschützt werden müssen.

Das „Digital-Gesetz“ zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ für eine bessere Forschung im Gesundheitswesen sehen umfassende Datenschutzmaßnahmen vor. Durch diese Mitte Dezember 2023 beschlossenen Gesetze werden elektronische Rezepte – abgekürzt: E-Rezept – und die digitale Patientenakte – ePA genannt – grundsätzlich für alle Versicherten Standard.

Das elektronische Rezept kann entweder mit der Gesundheitskarte, mit einer App oder einem QR-Code als Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden.

Das elektronische Rezept kann entweder mit der Gesundheitskarte, mit der App oder einem QR-Code als Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden.

Ab Januar 2025 legen wir für Sie Ihre elektronische Patientenakte an – sofern Sie nicht widersprechen. Die ePA ermöglicht, dass alle wichtigen Informationen für die Behandlung schnell zur Verfügung stehen: Diagnosen, Befunde, Therapiemaßnahmen, Berichte und die aktuelle Medikation.

Wichtig: Sie persönlich können hierbei die Zugriffe sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen.

Nähere Informationen erhalten Sie in einer unserer nächsten Ausgaben der GESUNDHEIT.

Ihr
Thomas Rung
Vorstand BKK PFAFF

Veröffentlicht: 07.03.2024 - Aktualisiert: 09.09.2024