TeleClinic – Partner der BKK PFAFF

Jetzt neu: kostenloses Online-Arztgespräch für BKK PFAFF-Versicherte

Die BKK PFAFF bietet Ihnen einen Telemedizin-Partner an, der Ihnen mit Rat zur Seite steht – immer dann, wenn Sie diesen brauchen. Mit unserem Partner TeleClinic können Sie in Minutenschnelle zu vielen Beschwerden einen Online-Arzt sprechen. Hierzu müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsdaten im Registrierungs-Prozess angeben. Bitte beachten Sie auch die Selbstzahler-Leistungen.

Bei Grippe, Erkältung & Co. zum Online-Arzt

Beispielsweise erhalten Sie bei diesen Symptomen ärztliche Beratung per Video:

  • Rücken- und Nackenschmerzen (Zweitmeinung)
  • Erkältung/Grippe
  • Durchfall
  • Übelkeit
  • Blasenentzündung
  • Bauchschmerzen

Wie läuft der Online-Arztbesuch ab?

Wählen Sie einfach eine Behandlung aus, füllen Sie einen kurzen Fragebogen aus und wählen Sie Ihren persönlichen Wunschtermin. Alternativ können Sie auch sofort einen Arzt kontaktieren.

  1. Sprechen Sie bequem per Video mit dem Online-Arzt und klären Sie alle Beschwerden ab, ohne das Haus verlassen zu müssen.
  2. Ihren Arztbrief, die Krankschreibung und das E-Rezept können Sie bequem auf Ihrem Smartphone abrufen. 

Dazu laden Sie sich einfach die TeleClinic-App herunter:

Zum Arztgespräch über TeleClinic-App

Was muss beim E-Rezept oder der eAU beachtet werden?

Ärzte können nach durchgeführter telemedizinischer Behandlung über TeleClinic elektronische Rezepte (u. a. Kassenrezept, Privatrezept, Empfehlungsrezept) sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für bis zu drei Tage ausstellen. Diese sind rechtsgültig und werden von Arbeitgebern und Apotheken anerkannt.

Bitte berücksichtigen Sie ebenso …

  • Es können eventuell zusätzliche Kosten für Selbstzahler-Leistungen anfallen. Der endgültige Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Standard-Beratungszeit ist von Montag - Freitag von 8 - 20 Uhr; für Termine außerhalb dieses Zeitraums sowie am Wochenende fallen Zusatzkosten an.
  • Die Inklusive-Leistungen (Rezept, Krankschreibung oder Überweisung) obliegen alleine dem Ermessen des Arztes – da gibt es keinen Unterschied zu einem vor-Ort-Arztbesuch.

Veröffentlicht: 29.08.2024 - Aktualisiert: 09.09.2024